Naturschutz- und Natura 2000-Gebiet
Seit 1974 als Schutzgebiet ausgewiesen

Bereits im Jahr 1974 beschloss die Stadtvertretung Feldkirch einstimmig, die Vorarlberger Landesregierung um die Unterschutzstellung der Gebiete Bangs und Matschels zu ersuchen. Noch im Dezember desselben Jahres wurden Schutzverordnungen erlassen. Zunächst war jedoch die "übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung" von den Schutzbestimmungen ausgenommen. Erst die novellierte Verordnung aus dem Jahre 1989 hatte dann einen wirksamen Schutz der Streuwiesen zur Folge.

=>  weitere Informationen zur Geschichte des Schutzgebiets Bangs-Matschels in "Geschichte des Naturschutzes in Vorarlberg - Eine Betrachtung aus ökologischer Sicht (pdf 24.8 MB)"
 
Seit 2003 sind die zwei Naturschutzgebiete Bangs und Matschels, die nur durch die Landesstraße L 53 voneinander getrennt sind, zudem als Natura 2000-Gebiet gemäß der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU verordnet.
 
Das fast 450 ha große Europaschutzgebiet umfasst große Waldflächen und rund 80 ha extensiv bewirtschaftete Streuwiesen.
 

Download:
UMG Bericht Bangser Ried und Matschels. Naturschutz zwischen Ill und Rhein (pdf 257 kb)
Natura 2000-Broschüre Bangs-Matschels (pdf 971 kb)